Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion
Das Schullogo.
Die Schülerzeichnung zeigt die Außenansicht der Schule mit Schülerinnen und Schülern.

Aufnahme in unsere Schule

Beratung

Wenn Sie überlegen, ob unsere Schule für Ihr Kind in Frage kommt, nehmen Sie bitte telefonisch zu uns Kontakt auf und vereinbaren einen Beratungstermin. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Schuljahr keine Informationsveranstaltung durchführen und auch keine Hospitationen anbieten können. Bitte nehmen Sie einen Beratungstermin nur wahr, wenn Sie gesund sind und nicht Quarantäne-Bestimmungen unterliegen. Denken Sie bitte auch an einen Mund-Nasen-Schutz; es besteht Maskenpflicht. Wir registrieren alle, die unsere Schule betreten mit Namen, Anschrift, Email und Telefon- bzw. Mobilnummern, damit wir Kontakte bei Bedarf vier Wochen lang rückverfolgen können.

Verfahren bei Einschulung

Die Eltern melden ihr Kind bei einer Grundschule an ihrem Wohnort an und weisen auf den Förderbedarf hin. Die Grundschule stellt einen Antrag zur Überprüfung auf Eröffnung des Verfahrens zur Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gemäß § 11 AO-SF.

Grundsätzlich können Sie einen Antrag auch bei uns stellen, wenn der vermutete Förderbedarf im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung liegt. Bitte teilen Sie uns bei der Terminvereinbarung mit, wenn Sie den Antrag über unsere Schule stellen möchten.

Das Schulamt beauftragt die zuständige Grundschule und eine Förderschule, die dem Förderbedarf des Kindes entspricht, mit der Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Die Ergebnisse werden in einem Gutachten dokumentiert. Das Gutachten benennt den sonderpädagogischen Förderbedarf sowie einen vorrangigen Förderschwerpunkt und ggf. weitere Förderschwerpunkte. Während das Gutachten erstellt wird, sind Eltern und Gutachter*innen im Austausch. Das Gutachten endet mit einem Abschlussgespräch, das dokumentiert wird. Das Schulamt entscheidet auf der Grundlage des Gutachtens über den sonderpädagogischen Förderbedarf und stellt den Förderschwerpunkt bzw. die Förderschwerpunkte (vorrangig und nachrangig) fest. Mit diesem Bescheid können Sie Ihr Kind an den dort genannten Schulen anmelden.

Förderortwechsel / Umschulung

Die Eltern oder die Schule, die Ihr Kind besucht, stellen einen Antrag auf Wechsel des Förderortes. Das Schulamt entscheidet über den Antrag. Wenn unsere Schule als Förderort in Frage kommt, bieten wir Beratung an. Termine können telefonisch über unser Sekretariat vereinbart werden.

Aufnahme

Eine Aufnahme in unsere Schule ist möglich, wenn im Rahmen eines Gutachtens sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde und das zuständige Schulamt den vorrangigen Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung zugewiesen hat.