Schulabschlüsse

An der LVR-Schule am Königsforst können Schüler*innen je nach ihren individuellen Lernvoraussetzungen unterschiedliche Schulabschlüsse erreichen. Die angebotenen Abschlüsse eröffnen wichtige Perspektiven für den weiteren Bildungs- und Berufsweg.

Individuelle Bildungswege – unterschiedliche Abschlüsse

An der LVR-Schule am Königsforst lernen Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung . Dieser Unterstützungsbedarf sagt jedoch noch nichts über den Bildungsgang aus.

Je nach individuellen Lernvoraussetzungen können unsere Schüler*innen in unterschiedlichen Bildungsgängen unterrichtet werden und verschiedene Schulabschlüsse erwerben.

Mögliche Schulabschlüsse

Der Unterricht kann bei uns in folgenden Bildungsgängen stattfinden:

Bildungsgänge der allgemeinen Schule

  • Erster Schulabschluss (ESA) = früher Hauptschulabschluss nach Klasse 9

  • Erweiterter Erster Schulabschluss (EESA) = ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 10

  • Mittlerer Schulabschluss (MSA) = ehemals Fachoberschulreife

Darüber hinaus werden Schüler*innen auch in folgenden Bildungsgängen unterrichtet:

Bildungsgang Lernen

Dieser Bildungsgang orientiert sich in Fächern und Stundentafeln grundsätzlich an den Vorgaben der Grundschule und der Hauptschule.

Der Förderschulabschluss wird durch den erfolgreichen Abschluss der Klasse 10 im Bildungsgang Lernen erworben. Bei guter Leistung wird ein dem Ersten Schulabschluss gleichwertiger Abschluss erteilt. Bei zu schlechter Benotung enthält das Abschlusszeugnis die Bemerkung "...hat den Abschluss im Bildungsgang Lernen erworben."

Bildungsgang Geistige Entwicklung

Hier erfolgt der Unterricht nicht nach einer festen Stundentafel. Stattdessen werden Kompetenzen in verschiedenen Entwicklungsbereichen gefördert, zum Beispiel:

  • Motorik

  • Wahrnehmung

  • Kognition

  • Sozialisation

  • Kommunikation

Die Bildungsgänge Lernen und Geistige Entwicklung werden als zieldifferent bezeichnet, da sie sich von den Bildungsgängen der allgemeinen Schulen unterscheiden.

Das Abschlusszeugnis wird im Regelfall nach elf Schulbesuchsjahren mit dem Verlassen der Schule erstellt.

Ein Erreichen eines Ersten Schulabschlusses oder eines dem Ersten Schulabschlusses gleichwertigen Abschlusses ist im Bildungsgang Geistige Entwicklung nicht möglich.

Regelmäßige Überprüfung des Bildungsgangs

Der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf und die Zuordnung zu einem Bildungsgang werden mindestens einmal jährlich in der Klassenkonferenz überprüft. Dabei wird geschaut, welcher Bildungsweg die Entwicklung und Lernmöglichkeiten des Kindes am besten unterstützt.