Schulregeln & Schutzkonzept

Die LVR-Schule am Königsforst ist ein Haus des Lernens und ein geschützter Ort für alle. Unsere Schulregeln und unser Schutzkonzept dienen der persönlichen Unversehrtheit, einem respektvollen Miteinander und einer geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit.

Grundhaltung und Leitgedanken unserer Schule

Alle Menschen an unserer Schule haben das Recht auf persönliche Unversehrtheit. Wir erwarten ein Verhalten, das geprägt ist von:

  • Respekt

  • Rücksicht

  • Freundlichkeit

  • Toleranz

  • Hilfsbereitschaft

  • Verständnis für andere

Probleme und Konflikte werden gewaltfrei gelöst. Der vereinbarte Verhaltenskodex zum Schutz vor sexuellen Übergriffen ist verbindlich.

Wir unterstützen Schüler*innen darin, sich zu selbstständigen, eigenverantwortlichen und leistungsbereiten Mitgliedern der Gesellschaft zu entwickeln.

Mit Eltern arbeiten wir vertrauensvoll zusammen. Wir erwarten insbesondere:

  • Sorge für einen regelmäßigen Schulbesuch

  • Unterstützung beim Lernen und bei der Organisation der Schulmaterialien

  • Teilnahme an Elternabenden, Sprechtagen und schulischen Veranstaltungen

Beschlüsse schulischer Gremien werden von allen eingehalten (pädagogische Geschlossenheit).

Ziel ist eine Schule, in der sich alle sicher fühlen und optimale Bedingungen zum Lernen, Arbeiten und Entwickeln vorfinden.

Unsere Schulregeln

Unsere verbindlichen Schulregeln lauten:

  • Ich bin freundlich zu anderen.

  • Ich respektiere die Rechte des anderen.

  • Ich akzeptiere die Meinung von anderen.

  • Ich habe das Recht, störungsfrei zu lernen.

  • Ich habe das Recht, störungsfrei zu unterrichten.

Mögliche Konsequenzen bei Regelverstößen

Bei Verstößen erhalten Schüler*innen grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Verhalten zu reflektieren und zu verändern.

Verhalten ändern

  • Gelegenheit zur Entschuldigung

  • klärendes Gespräch

Alternativen einüben

  • Erarbeiten und Üben angemessener Handlungsalternativen

Wiedergutmachung

  • Entschuldigungsbrief

  • gestalterische Wiedergutmachung

  • Ersatz beschädigter Gegenstände

  • Beitrag für die Gemeinschaft

Unsere Hausordnung

Strafrechtlich relevante Fälle

In Fällen wie

  • Körperverletzung

  • Mobbing oder Verleumdung

  • Sachbeschädigung

  • Diebstahl

  • Drogenbesitz

  • Bedrohung oder Erpressung

  • Beleidigung gegenüber Schulpersonal

werden Ordnungsmaßnahmen geprüft und gegebenenfalls Strafanzeige erstattet.

Ein schwerer Verstoß kann bis zum Schulverweis führen.

Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen

Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen nach § 53 Schulgesetz NRW dienen der Sicherung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit sowie dem Schutz von Personen und Sachen.

Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Erzieherische Einwirkungen (Auswahl)

  • erzieherisches Gespräch

  • Ermahnung

  • schriftliche Missbilligung

  • Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde

  • Nacharbeit unter Aufsicht

  • Wiedergutmachung

  • zeitweise Wegnahme von Gegenständen

Ordnungsmaßnahmen

  • schriftlicher Verweis

  • Überweisung in eine parallele Klasse

  • vorübergehender Unterrichtsausschluss

  • Androhung oder Entlassung von der Schule

  • in besonderen Fällen Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes

Die Entscheidung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen. Eltern werden schriftlich informiert.

Die Schulordnung ist seit dem 12. September 2022 in Kraft.