Anmeldung & Aufnahme

Wenn Sie prüfen möchten, ob die LVR-Schule am Königsforst der passende Förderort für Ihr Kind ist, beraten wir Sie gerne persönlich. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Verfahren bei Einschulung, Förderortwechsel und Aufnahme.

Umfassende Beratung zur Schulanmeldung

Eine frühzeitige Beratung ist uns wichtig.

Wenn Sie überlegen, ob unsere Schule für Ihr Kind in Frage kommt, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit uns auf und vereinbaren einen Termin. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie über:

  • unseren Förderschwerpunkt

  • organisatorische Abläufe

  • Voraussetzungen für eine Aufnahme

  • das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

Aufnahmevoraussetzungen

Eine Aufnahme an unserer Schule ist möglich, wenn im Rahmen eines Gutachtens sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde und das zuständige Schulamt den vorrangigen Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung zugewiesen hat.

Die endgültige Aufnahme erfolgt auf Grundlage des Bescheides des Schulamtes.

Informationen zum Verfahren der Einschulung

Die Anmeldung zur Einschulung erfolgt zunächst an einer Grundschule Ihres Wohnortes. Dort weisen Sie auf den vermuteten sonderpädagogischen Förderbedarf Ihres Kindes hin.

Antrag auf Überprüfung

Die Grundschule stellt beim zuständigen Schulamt einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gemäß § 11 der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung.

Grundsätzlich können Sie den Antrag auch direkt über unsere Schule stellen, wenn der vermutete Förderbedarf im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung liegt. Bitte geben Sie dies bei der Terminvereinbarung an.

Erstellung des Gutachtens

Das Schulamt beauftragt die zuständige Grundschule sowie eine dem vermuteten Förderbedarf entsprechende Förderschule mit der Erstellung eines Gutachtens.

Im Gutachten werden festgestellt:

  • der sonderpädagogische Förderbedarf

  • ein vorrangiger Förderschwerpunkt

  • gegebenenfalls weitere Förderschwerpunkte

Während des Verfahrens stehen Eltern und Gutachter*innen im Austausch. Das Verfahren endet mit einem dokumentierten Abschlussgespräch.

Auf Grundlage des Gutachtens entscheidet das Schulamt über:

  • das Vorliegen sonderpädagogischen Förderbedarfs

  • den Förderschwerpunkt beziehungsweise die Förderschwerpunkte

Mit dem entsprechenden Bescheid können Sie Ihr Kind an den dort genannten Schulen anmelden.

Förderortwechsel / Umschulung

Ein Wechsel des Förderortes kann beantragt werden durch:

  • die Eltern oder

  • die derzeit besuchte Schule

Der Antrag wird beim zuständigen Schulamt gestellt. Dieses entscheidet über den Förderortwechsel.

Wenn die LVR-Schule am Königsforst als möglicher Förderort in Betracht kommt, bieten wir Ihnen gerne ein Beratungsgespräch an. Termine vereinbaren Sie bitte über unser Sekretariat.