Die Anmeldung zur Einschulung erfolgt zunächst an einer Grundschule Ihres Wohnortes. Dort weisen Sie auf den vermuteten sonderpädagogischen Förderbedarf Ihres Kindes hin.
Antrag auf Überprüfung
Die Grundschule stellt beim zuständigen Schulamt einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gemäß § 11 der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung.
Grundsätzlich können Sie den Antrag auch direkt über unsere Schule stellen, wenn der vermutete Förderbedarf im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung liegt. Bitte geben Sie dies bei der Terminvereinbarung an.
Erstellung des Gutachtens
Das Schulamt beauftragt die zuständige Grundschule sowie eine dem vermuteten Förderbedarf entsprechende Förderschule mit der Erstellung eines Gutachtens.
Im Gutachten werden festgestellt:
der sonderpädagogische Förderbedarf
ein vorrangiger Förderschwerpunkt
gegebenenfalls weitere Förderschwerpunkte
Während des Verfahrens stehen Eltern und Gutachter*innen im Austausch. Das Verfahren endet mit einem dokumentierten Abschlussgespräch.
Auf Grundlage des Gutachtens entscheidet das Schulamt über:
das Vorliegen sonderpädagogischen Förderbedarfs
den Förderschwerpunkt beziehungsweise die Förderschwerpunkte
Mit dem entsprechenden Bescheid können Sie Ihr Kind an den dort genannten Schulen anmelden.